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Aufgaben der Feuerwehr
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Retten
Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von
Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe),
die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung,
Kreislauf oder Herztätigkeit dienen, und/oder das
Befreien aus einer Zwangslage durch technische
Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind
z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.
Löschen
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten
abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller
Ausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der
Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden
Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu -
die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.
Bergen
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder
Tieren übernehmen.
Schützen
Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im Wesentlichen Elemente
des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von
Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen
Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung,
um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in
Notsituationen aufzuzeigen. Besonders in Industrienationen wird dem
Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene
betriebliche, sei es durch öffentliche Feuerwehren.
Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher
Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um
Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen
Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit. Außerdem betreibt die
Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen,
Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen
und atomaren Gefahren.
Aufgaben des Kommandanten (nach BayFwG Art. 8)
1. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
Der Kommandant trägt Sorge dafür, dass die FW personell und materiell in der
Lage ist ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen:
-
Nachwuchswerbung organisieren
-
Feuerwehranwärter und Feuerwehrdienstleistende (Sollstärke min. 27)
verpflichten
-
Aus-/Weiterbildung (z.B. Truppmann, Truppführer, Atemschutz,
Maschinist, Gruppenführer) und Vorsorgeuntersuchungen durch
zugelassenen Arzt organisieren
-
Mannschafts- und Führungsdienstgrade ernennen
-
Beschaffung / Ersatzbeschaffung notwendiger Fahrzeuge und Geräte
verlangen
-
Aufsicht über die Pflege der Fahrzeuge, Geräte, Bekleidungs- und
persönliche Ausrüstungsgegenstände führen
-
Übungs- und Ausbildungsplan erstellen
-
Übungen aufgabenbezogen gestalten und durchführen
-
Teilnahme an Leistungsprüfungen organisieren
-
Ehrungen (z.B. Feuerwehrehrenzeichen) beantragen
-
Unfallverhütungsvorschriften unterweisen und auf Einhaltung achten
2. Verantwortliche Leitung der Einsätze
Taktischen Einsatz der Feuerwehr am Schadensort veranlassen und koordinieren:
-
Erkunden und Gefahren beseitigen
-
Führungsstruktur aufbauen
-
Sicherheits- und Fachbehörden verständigen
-
Einsatz mit anderen Hilfsorganisationen abstimmen
-
Nachalarmierung veranlassen
-
Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und
Behörden sicherstellen
-
Lagebericht geben
-
Versorgung und Ablösung der Einsatz- und Hilfskräfte rechtzeitig
organisieren
-
Brandwache sicherstellen und Einsatzende bekanntgeben
-
Einsatzberichte erstellen
3. Beratung und Zusammenarbeit mit Gemeinde / Markt / Stadt / Kreis in
Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes
-
Gemeinde beraten
-
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeister,
Gemeindeverwaltung, Kreisbrandinspektion, Polizei, Hilfsorganisationen und
Fachbehörden